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Klasse C, CE

Fahrzeugklasse

C & CE



Klasse C (Fahrzeugart: Schwere LKW)

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 Kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

Mindestalter: 21 Jahre
während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung oder Grundqualifikation § 4 Absatz 1 Nr. 1 BKrFQG: 18 Jahre
Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre
Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse B
Beinhaltet Klasse: C1



Klasse CE (Fahrzeugart: Lastzüge)

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

Mindestalter: 21 Jahre
während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung oder Grundqualifikation § 4 Absatz 1 Nr. 1 BKrFQG: 18 Jahre
Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre
Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse B
Beinhaltet Klasse: C1E, BE;
D1E bei Besitz von Klasse D1;
DE bei Besitz von Klasse D

Spaß.