Klasse AM (Fahrzeugart: Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped), dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge)
Mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h; Verbrennungsmotor (Zweiräder) oder Fremdzündungsmotor (drei-/vierrädrige Fahrzeuge): Hubraum maximal 50 cm³; Elektromotor: Nenndauerleistung maximal 4kw; andere Verbrennungsmotoren bei drei- oder vierrädrigen Fahrzeugen: Nutzleistung maximal 4 kw; Leermasse bei vierrädrigen Fahrzeugen (ohne die Masse der Batterien) maximal 350 kg.
Klasse AM berechtigt auch zum Führen von Kleinkrafträdern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchsten 50 km/h, sofern sie vor dem 01. Januar 2002 erstmals in den Verkehr gekommen sind; Kleinkrafträder nach ehemaligem DDR-Recht (50 cm³, bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 60 km/h), die vor dem 01. März 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Mindestalter: 16 Jahre
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: nein
Beinhaltet Klasse: keine
Mofaprüfbescheinigung (Fahrzeugart: Mofa)
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln – wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt; besondere Sitze für Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein.
Mindestalter: 15 Jahre
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: nein
Die Mofaprüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis im Sinne des klassifizierten Fahrererlaubnisrechts.