Die Führerscheinklassen im Überblick

Da wir alle Führerscheinklassen von A wie AM bis T wie Traktor ausbilden, verfügen wir über ein großes Wissen und eine breite Erfahrung, die wir dir gerne an die Hand geben. Unser Ziel ist es, dich perfekt auf die Welt im Straßenverkehr vorzubereiten, sodass du immer heil und sicher wieder daheim ankommst.

Motorrad - Führerscheinklassen

Klasse AM

Die Führerscheinklasse AM erlaubt dir, Roller, Mopeds sowie Leicht-Kfz mit bis zu 45 km/h zu fahren.
Die Leistung dieser Fzg darf 4 kW / 5,5 PS nicht überschreiten.

Klasse A1

A1, auch 125er-Führerschein genannt, berechtigt das Fahren von sog. Leichtkrafträdern und dreirädrigen Leicht-Kfz mit max. 125 cm³ Hubraum und einer Leistung von max. 11 kW / 15 PS.

Mit Erteilung von A1 beginnt auch die 2-jährige Probezeit.
Nach mindestens 2-jährigem Besitz dieser Klasse ist durch eine verkürzte Prüfung der Aufstieg zur FS-Klasse A2 möglich.

Führerscheinklasse A2

Mit der 2-Rad-Klasse A2 dürfen Motorräder bis max. 35 kW / 48 PS gefahren werden.
Zudem musst du auch auf ein vorgeschriebenes Leistungsgewicht von 0,2 kW/kg achten.

Dies bedeutet: Wenn die Maschine weniger als 170 kg leer wiegt, muss die Leistung entsprechend reduziert werden.
Darüber hinaus dürfen A2-Motorräder in „offener Version“ nicht mehr als die doppelte Leistung haben, also max. 70 kW (96 PS).

Auch hier ist nach 2-jährigem Besitz der verkürzte Aufstieg zur Klasse A möglich.

Führerscheinklasse A

Die FS-Klasse A erlaubt dir, sämtliche Motorräder ohne Leistungsbegrenzung zu fahren!

Interessant zu wissen:

Wenn du älter als 21 und jünger als 24 Jahre bist, kannst du die Klasse A auch in Kombination mit der SZ 80 beantragen.
Dann erfolgt die Ausbildung und die Prüfung auf einem A-Motorrad. Du darfst allerdings bis zum 24. Geburtstag nur A2-Maschinen fahren. Danach hast du ohne Aufstiegsprüfung automatisch die Berechtigung für „offene“ Krafträder.

PKW - Führerscheinklassen:

Führerscheinklasse B

Die Kl. B ist sozusagen der „klassische Autoführerschein“.
Sie erlaubt dir, Autos und evtl. Transporte bis 3,5 t zGG zu fahren.
Du darfst auch einen Anhänger ziehen, solange dieser nicht zu schwer ist – entweder bis 750 kg zGG oder in Kombination mit dem Fahrzeug max. 3,5 t zGG.

Führerscheinklasse B96

Die FS-Kl. B mit Schlüsselzahl 96 – bekannt als B96 –
ist quasi der „kleine Anhängerführerschein“.
Diese Klasse berechtigt dich zum Fahren eines Fzg. der Kl. B zusammen mit einem Anhänger, wenn die zGG der Kombination zwischen 3,5 t und 4,25 t liegt.
Im Gegensatz zu BE ist hier keine praktische Prüfung notwendig, lediglich eine Fahrschulung.

Führerscheinklasse BE

Die Kl. BE, auch bekannt als „Anhängerführerschein“,
erlaubt dir das Fahren von Fzg. der Kl. B mit einem Anhänger über 750 kg, dessen Gewicht über 750 kg liegt,
solange die zul. Gesamtmasse von Fzg. und Anhänger 7 t nicht überschreitet.

Führerscheinklasse B197

Die SZ 197 (nur in Verbindung mit der Kl. B) verbindet sozusagen die Ausbildung auf Schalt- und Automatik-Fzg.

Der größte Teil der Fahrstunden sowie die praktische Prüfung finden auf einem Fzg. mit Automatik-Getriebe statt. Zudem musst du mindestens 10 Fahrstunden auf einem Auto mit manueller Schaltung absolvieren. Danach erfolgt eine kurze „Schaltkompetenzprüfung“ durch die Fahrschule.

Dies erlaubt dir dann das Fahren von Fzg. der Kl. B sowohl mit Automatik- als auch mit Schaltgetriebe.

Aber:

Wenn du mit B197 irgendwann mal eine Erweiterung auf eine andere FS-Klasse (z. B. auf BE) machst und diese Klasse dann nur mit Automatik absolvierst, dann bekommst du die SZ 78 bei der erweiterten FS-Klasse eingetragen sprich du darfst nur Automatikfahrzeuge der entsprechenden Klasse dann fahren.

Führerscheinklasse B78

Die Klasse B in Kombination mit der Schlüsselzahl 78, auch als "Automatik-Führerschein" bekannt, beschränkt das Fahren der Klasse B Fahrzeuge auf Automatik-Getriebe. Die Schlüsselzahl 78 kann übrigens auch alle anderen Klassen auf Automatik beschränken.

Führerscheinklasse B196

Durch Absolvieren einer Fahrschulung in Theorie und Praxis könnt ihr – vorausgesetzt, ihr seid über 25 Jahre alt und habt länger als 5 Jahre den B-Führerschein – die SZ 196 beantragen.

B196 erlaubt euch dann das Fahren von A1-Krafträdern, allerdings nur in Deutschland.

LKW-Führerscheinklassen:

Führerscheinklasse C1

Die Klasse C1 definiert quasi den „kleinen LKW-Führerschein“.
Damit darfst du Kfz – ausgenommen Motorräder und Busse – von mehr als 3,5 t, aber bis max. 7,5 t zGG fahren.
Darüber hinaus dürfen auch Anhänger bis 750 kg zGG mitgeführt werden.

Führerscheinklasse C1E

Willst du mit einem C1-Führerschein Anhänger mit mehr als 750 kg zGG mitführen, wird der C1E benötigt.
Damit dürfen C1-Fzg mit Anhänger oder Sattelanhänger gefahren werden, sofern die Kombination 12 t zGG nicht übersteigt.

Führerscheinklasse C

Die Klasse C – bekannt als großer LKW-Führerschein – berechtigt dich zum Fahren von schweren Kfz über 7,5 t zGG.
Auch hier sind Krafträder und Busse ausgenommen.

Führerscheinklasse CE

Musst du mit dem LKW-FS C Anhänger über 750 kg zGG ziehen, brauchst du die FS-Klasse CE.
Damit darfst du große und schwere Anhänger sowie Sattelanhänger mitführen.

Bus - Führerscheinklassen:

Führerscheinklasse D

Die Fahrerlaubnis der Klasse D, bekannt als Bus-Führerschein, berechtigt das Fahren von Omnibussen bzw. Fahrzeugen, die zur Personenbeförderung ausgelegt sind, mit mehr als 8 Personen.
Auch hier dürfen kleine Anhänger bis 750 kg zGG mitgeführt werden.

Führerscheinklasse DE

Mit DE darfst du dann Fahrzeuge der Kl. D und Anhänger über 750 kg zGG fahren!

Traktor - Führerscheinklassen

Führerscheinklasse L

Die Klasse L beschreibt den kleinen Traktor-Führerschein.
Sie erlaubt dir das Fahren von Zugmaschinen, also Bulldozern und Traktoren, bis 40 km/h.
Mit Anhängern darf allerdings nur 25 km/h gefahren werden.

Beachte, dass diese Fahrzeuge nur zu land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken gefahren werden dürfen.
Zudem dürfen selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge bis 25 km/h gefahren werden.

Führerscheinklasse T

Der große Traktor-Führerschein ist die FS-Klasse T.
Hiermit dürfen grundsätzlich große landwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h gefahren werden.

Bist du zwischen 16 und 18 Jahre alt, darfst du zunächst nur Zugmaschinen mit Anhänger bis 40 km/h steuern.
Ab dem 18. Lebensjahr dann bis max. 60 km/h.

Auch hier muss der land- und forstwirtschaftliche Zweck bestimmt sein!

Dein perfekter Weg zum Führerschein

Bei der Fahrschule ABF erhältst du eine umfassende und auf dich zugeschnittene Ausbildung. Unser erfahrenes Team, bestehend aus Sascha, Matze und unseren qualifizierten Fahrlehrern, begleitet dich Schritt für Schritt – vom ersten Theorieunterricht bis zur erfolgreichen praktischen Prüfung. Mit unserer modernen Fahrzeugflotte und den neuesten Lehrmethoden bereiten wir dich optimal und sicher auf den Straßenverkehr vor.

Fahrschule ABF GmbH

Ulmer Straße 1a

89287 Bellenberg

07306 - 9522270

0151-14090508 (Whatsapp)

info@abf-fahrschulen.de

Öffnungszeiten

Filiale Bellenberg

Mo - Fr: 14 - 18 Uhr + Donnerstag 18.30 - 19 Uhr

Soziale Medien