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Klasse B, BE und B96

Fahrzeugklasse

B, BE & B96



Klasse B (Fahrzeugart Pkw und leichte Lkw

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:
die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt

Mindestalter: 18 Jahre
Beim Begleiteten Fahren: 17 Jahre;
bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer (nach vorheriger erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung) 17 Jahre

Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: nein
Beinhaltet Klasse: L, AM



Klasse BE (Fahrzeugart Kombinationen aus Pkw oder leichten Lkw mit etwas größerem Hänger

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhänger, die die Grenzwerte der in die Klasse B oder B96 fallenden Kombinationen übersteigt.

Mindestalter: 18 Jahre
Beim Begleiteten Fahren: 17 Jahre
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: nein
Beinhaltet Klasse: B

Spaß.